Allgemeine Geschäftsbedingungen

GT Experience GmbH, Willy-Brandt-Straße 17, 64572 Büttelborn

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der GT Experience GmbH („GT Experience“) und ihren Kunden über Fahrzeugaufbereitung, mobile Aufbereitungsleistungen und Fahrzeugvermietung. Kunde ist Verbraucher oder Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt; Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag oder Mietvertrag gehen diesen AGB vor.

2. Website, Anfrage und Vertragsschluss

Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von GT Experience, Unterzeichnung eines Vertrags oder einvernehmlichen Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Anfragen per E-Mail oder Telefon begründen keinen Anspruch auf Annahme, Verfügbarkeit oder einen bestimmten Termin.

3. Preise und Zahlung

Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten, insbesondere Anfahrt, Mehrkilometer, Kraftstoff, vereinbarte Zusatzleistungen oder vom Kunden zu vertretende Sonderreinigung, werden nur berechnet, wenn dies vereinbart oder in diesen AGB ausgewiesen ist. Die Vergütung ist spätestens bei Abnahme beziehungsweise Fahrzeugübergabe fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlung vor Ort oder per Rechnung ist möglich. Für Unternehmer beträgt das Zahlungsziel 14 Kalendertage ab Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

4. Verbraucherinformationen und Widerruf

Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen gelten die gesetzlichen Verbraucherinformationen und die gesonderte Widerrufsbelehrung. Für die Vermietung von Kraftfahrzeugen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

B. Fahrzeugaufbereitung

5. Leistungsumfang und Fahrzeugzustand

Art und Umfang der Aufbereitung ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Auftrag. Preisangaben ohne vorherige Besichtigung oder vollständige Zustandsbeschreibung sind unverbindlich. Mehraufwand wegen außergewöhnlicher Verschmutzung, Tierhaaren, Schimmel, biologischen Verunreinigungen, Klebstoffen, Lackschäden oder sonstigen nicht erkennbaren Umständen wird vor Ausführung mit dem Kunden abgestimmt.

Der Kunde muss auf bekannte Vorschäden, empfindliche oder nachträglich veränderte Bauteile, Folierungen, Reparaturlackierungen, technische Besonderheiten und im Fahrzeug verbliebene Wertgegenstände hinweisen. Persönliche Gegenstände und Wertsachen sind vor Übergabe zu entfernen.

6. Mitwirkung, Fahrzeugbewegung und Abnahme

Der Kunde stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich bereit und ermöglicht die vereinbarten Arbeiten. GT Experience darf das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände sowie in dem für Durchführung, Prüfung, Trocknung und Übergabe erforderlichen Umfang bewegen. Weitergehende Fahrten erfolgen nur, soweit sie vereinbart oder zur vertragsgemäßen Leistung notwendig sind.

Der Kunde soll das Fahrzeug bei Übergabe prüfen und erkennbare Abweichungen zeitnah mitteilen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.

7. Mobile Aufbereitung und Anfahrt

Mobile Leistungen setzen einen geeigneten, sicheren und rechtlich zulässigen Arbeitsplatz sowie – sofern benötigt – die vereinbarte Strom- und Wasserversorgung voraus. Der Kunde stellt sicher, dass die Durchführung am Einsatzort gestattet ist. Ist eine sichere oder fachgerechte Durchführung vor Ort nicht möglich, kann GT Experience die Leistung unterbrechen oder einen Ersatztermin beziehungsweise eine Durchführung am Betriebsstandort anbieten.

Die Anfahrt zu mobilen Aufbereitungsleistungen ist bis zu einer Entfernung von 10 Kilometern ab dem Betriebsstandort kostenfrei. Für jeden über 10 Kilometer hinausgehenden Entfernungskilometer werden 1,00 € einschließlich Umsatzsteuer berechnet. Maßgeblich ist die einfache Entfernung ab dem Betriebsstandort, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

8. Terminabsage bei Aufbereitungsleistungen

Der Kunde kann einen vereinbarten Aufbereitungstermin bis einschließlich sieben Kalendertage vor dem Termin kostenfrei absagen. Bei späterer Absage kann GT Experience folgende pauschalierte Entschädigung verlangen:

  • sechs Kalendertage bis 48 Stunden vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung;
  • weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 80 % der vereinbarten Vergütung.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. GT Experience rechnet ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung des Termins an. GT Experience bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten.

C. Fahrzeugvermietung

9. Fahrzeug, Mietdauer und Preise

Das konkrete Fahrzeug, die Mietdauer, Übergabe- und Rückgabezeit sowie alle Zusatzleistungen werden im Mietvertrag festgehalten. Für die Mercedes-Benz V 300 d gelten, soweit im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, folgende Bruttopreise: 249 € pro Tag oder 980 € pro Woche.

Enthalten sind 150 Kilometer je Miettag beziehungsweise 1.050 Kilometer je Mietwoche. Mehrkilometer werden mit 0,35 € einschließlich Umsatzsteuer je Kilometer berechnet. Bei abweichenden oder geplanten Fahrzeugangeboten gelten ausschließlich die im jeweiligen Mietvertrag bestätigten Preise und Konditionen.

10. Kaution, Fahrer und Dokumente

Die Kaution beträgt 500 €. Sie ist spätestens bei Übergabe in der vereinbarten Zahlungsart zu leisten. Eine Verrechnung mit offenen Ansprüchen bleibt zulässig; ein verbleibendes Guthaben wird nach Rückgabe und abschließender Prüfung zurückgezahlt.

Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sein. Vor Übergabe sind ein gültiger Führerschein und ein amtlicher Lichtbildausweis im Original vorzulegen. Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden.

11. Zulässige Nutzung

Die Nutzung für gewöhnliche private Fahrten und normale Geschäftsreisen ist zulässig. Untersagt sind insbesondere Untervermietung, entgeltliche Personenbeförderung ohne ausdrückliche Zustimmung, Fahrschul-, Test-, Motorsport- oder Rennstreckennutzung, Zuverlässigkeits- oder Geschwindigkeitsprüfungen, Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder fahruntüchtig machenden Medikamenten, die Teilnahme an Straftaten sowie eine übermäßige oder nicht bestimmungsgemäße Beanspruchung.

Rauchen und die Mitnahme von Tieren sind im Mietfahrzeug verboten. Auslandsfahrten bedürfen vor Fahrtantritt der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von GT Experience. Eine Genehmigung kann von Zielstaat, Versicherungsschutz und zusätzlichen Bedingungen abhängig gemacht werden.

12. Übergabe, Rückgabe und Kraftstoff

Das Fahrzeug wird mit dem im Übergabeprotokoll dokumentierten Zustand, Kilometer- und Tankstand übergeben. Es ist zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort mit sämtlichen Schlüsseln und Unterlagen zurückzugeben. Es gilt die Tankregelung voll/voll. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, können die tatsächlichen Kraftstoffkosten und ein angemessener, vorher offengelegter Serviceaufwand berechnet werden.

Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer der ausdrücklichen Zustimmung. Bei verspäteter Rückgabe bleiben gesetzliche und vertragliche Ansprüche vorbehalten.

13. Obhutspflichten, Schäden und Verhalten bei Unfall

Der Mieter behandelt das Fahrzeug sorgfältig, beachtet Betriebsanleitungen und Warnanzeigen, sichert es gegen Diebstahl und kontrolliert bei längerer Nutzung die betriebsnotwendigen Flüssigkeiten und den Reifendruck. Veränderungen, Reparaturen und Abschleppmaßnahmen dürfen außer in Notfällen nur nach vorheriger Zustimmung veranlasst werden.

Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden ist GT Experience unverzüglich zu informieren. Bei Unfällen, Diebstahl, Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder Beteiligung Dritter ist die Polizei hinzuzuziehen. Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben und muss alle zur Aufklärung erforderlichen Angaben, Nachweise und Unterlagen bereitstellen.

14. Versicherung und Selbstbeteiligung

Der vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich abschließend aus dem Mietvertrag und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Soweit Versicherungsschutz besteht, beträgt die vertragliche Selbstbeteiligung je Schadenfall bei Teilkaskoschäden 500 € und bei Vollkaskoschäden 3.000 €. Die Haftung kann sich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei nicht genehmigtem Fahrer, vertragswidriger Nutzung oder Verletzung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und Versicherungsbedingungen erhöhen oder der Versicherungsschutz entfallen.

15. Stornierung der Fahrzeugmiete

Eine bestätigte Fahrzeugmiete kann bis einschließlich 14 Kalendertage vor Mietbeginn kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung kann GT Experience folgende pauschalierte Entschädigung verlangen:

  • 13 bis 7 Kalendertage vor Mietbeginn: 30 % des vereinbarten Mietpreises;
  • 6 Kalendertage bis 48 Stunden vor Mietbeginn: 60 % des vereinbarten Mietpreises;
  • weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn oder Nichtabholung: 90 % des vereinbarten Mietpreises.

Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. GT Experience rechnet ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung an. GT Experience bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten.

D. Haftung und Schlussbestimmungen

16. Haftung von GT Experience

GT Experience haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gesetzliche Mängel- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.

17. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Diese Einschränkung gilt nicht für Forderungen eines Verbrauchers aus demselben Vertragsverhältnis. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

18. Verbraucherschlichtung

GT Experience ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von GT Experience, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

20. Airport Service FRA

Der auf der Website dargestellte Airport Service FRA befindet sich in Vorbereitung und ist derzeit nicht verbindlich buchbar. Die Darstellung begründet keinen Anspruch auf Durchführung. Für einen späteren Start gelten gesonderte, vor Vertragsschluss mitgeteilte Leistungs-, Übergabe-, Versicherungs- und Preisbedingungen.

Stand: September 2026